Nutzungsbedingungen

1.    Definitionen, Anwendungsbereich und Allgemeines

1.1.    Der Zweck dieser allgemeinen Dienstleistungsbedingungen (im Folgenden "Allgemeine Dienstleistungsbedingungen") besteht darin, die Bedingungen festzulegen, unter denen die Anwaltskanzlei für gewerbliches Eigentum, Plasseraud IP, eine im Pariser Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer 784 404 246 eingetragene Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, mit einem Grundkapital von 779.305 Euro, deren eingetragener Sitz sich in 104 rue de Richelieu, 75002 Paris, Frankreich, befindet, und ihre Tochtergesellschaften oder rechtlich verbundenen Unternehmen in Frankreich und im Ausland, insbesondere die Firma Ernest Gutmann-Yves Plasseraud, (im Folgenden "E.G.Y.P."), SAS, eingetragen im Handelsregister von Paris unter der Nummer 332 417 500, die von Plasseraud IP ermächtigt wurden, unter der Marke oder dem Handelsnamen Plasseraud IP zu operieren (nachfolgend die "Plasseraud IP-Gruppe", einzeln oder gemeinsam als "Dienstleistungserbringer" bezeichnet), ihre Mandanten (im Folgenden als "Kunde" bezeichnet) im Hinblick auf die Erlangung, Aufrechterhaltung, Verwertung, Verteidigung oder Verwertung von gewerblichen Schutzrechten, Nebenrechten und Rechten im Zusammenhang mit allen damit zusammenhängenden Angelegenheiten beraten, unterstützen und vertreten, wobei diese Dienstleistungen der Rechtsberatung und der Abfassung von privaten Urkunden (im Folgenden als "Dienstleistungen" bezeichnet) einschließen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen sind analog zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und sind sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratung als auch als Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen zu betrachten.

1.2.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen gelten für die Dienstleistungen, die von jeder Einheit der Plasseraud IP-Gruppe im Namen und im Auftrag des Kunden erbracht werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen werden auf der Website www.plass.com zur Verfügung gestellt. 

1.3.    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt für jeden der Plasseraud IP-Gruppe erteilten Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen und insbesondere für jede Bestellung oder jeden Kauf von personalisierten Rechts- oder Verwaltungsakten und/oder die Erbringung von Rechtsberatung, unabhängig von der Art und Weise, insbesondere per Post oder E-Mail, per Telefon und/oder über eine vermittelnde Internetplattform, bei den Unternehmen der Plasseraud IP-Gruppe.

1.4.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen definieren die gegenseitigen und/oder wechselseitigen Verpflichtungen der Unternehmen der Plasseraud IP Gruppe und des Kunden.

1.5.    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen werden vom Auftraggeber ausdrücklich akzeptiert, der erklärt und bestätigt, sie vollständig gelesen zu haben, wenn im Kostenvoranschlag oder in der Rechnung darauf Bezug genommen wird und wenn sie online auf der Website der Plasseraud IP-Gruppe www.plass.com eingesehen werden können, sobald er einer der Gesellschaften der Gruppe Plasseraud IP die Dienstleistungen anvertraut, und zwar anlässlich der Beobachtung mindestens eines der folgenden Ereignisse:

  • Annahme der von der Plasseraud-IP-Gruppe vorgeschlagenen Interventionsbedingungen; oder
  • die Unterzeichnung des Mandats für die Plasseraud IP-Gruppe oder eines ihrer Unternehmen; oder
  • die Übermittlung von schriftlichen Anweisungen zur Beauftragung von Dienstleistungen an die Plasseraud IP-Gruppe oder eines ihrer Unternehmen; oder
  • die Zahlung von möglichen Rückstellungsforderungen, die von der Plasseraud IP-Gruppe oder einem ihrer Unternehmen gestellt wurden.

1.6.    Der Kunde verzichtet auf das Recht, sich auf seine eigenen allgemeinen Einkaufsbedingungen zu berufen, insbesondere auf alle seine widersprüchlichen Bestimmungen, die gegenüber dem Dienstanbieter nicht durchsetzbar sind, selbst wenn der Dienstanbieter von ihnen Kenntnis hat.

1.7.    Keine bestimmte Bedingung darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstanbieters Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen haben. Jede vom Kunden gewünschte Ausnahme oder Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen bedarf daher der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters. 

1.8.    Die Plasseraud IP-Gruppe behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen der vorliegenden Bedingungen vorzunehmen, die notwendig werden, um beispielsweise die rechtlichen, regulatorischen oder ethischen Bestimmungen bezüglich der Organisation der Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts für gewerblichen Rechtsschutz und/oder des europäischen Vertreters vor der EUIPO und/oder dem EPA einzuhalten.

1.9.    Die eventuelle Nichtigkeit oder das Erlöschen einer der Klauseln dieser Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der anderen Klauseln.

1.10.    Die Tatsache, dass der Dienstanbieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht in Anspruch nimmt, darf nicht als Verzicht auf sein Recht ausgelegt werden, dies zu einem späteren Zeitpunkt zu tun.

2.    Ethischer Rahmen und Praxis

2.1.    Die Plasseraud IP-Gruppe führt in der Regel verschiedene Arten von Aufträgen und Dienstleistungen aus, wie z.B. juristische oder technisch-juristische Beratungen, Schritte zur Vorbereitung, Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung, Geltendmachung, Mitwirkung an der Verteidigung oder Durchsetzung von gewerblichen Eigentumstiteln oder geistigen Eigentumsrechten, Prüfungs- und Bewertungsoperationen von Titeln oder Titelportfolios oder Formalitäten zur Registrierung und Regularisierung von gewerblichen Eigentumstiteln bei nationalen, regionalen oder internationalen Ämtern für geistiges Eigentum.

Plasseraud IP und seine französischen Tochtergesellschaften sind in ihrer Eigenschaft als Anwälte für gewerbliches Eigentum verpflichtet, die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen der Artikel L422-1 bis L423-2 und R422-1 bis R423-2 des französischen Gesetzbuches für geistiges Eigentum sowie die Bestimmungen der Geschäftsordnung der « Compagnie Nationale des Conseils en Propriété Industrielle » strikt einzuhalten.

2.2.    Die ausländischen Zweigstellen der Plasseraud IP-Gruppe sind verpflichtet, die französischen Regeln der Berufsethik und auch die, die nach der lokalen Gesetzgebung auf sie anwendbar sein können, einzuhalten. Sollten in dem einen oder anderen der betroffenen Länder Regeln der öffentlichen Ordnung gelten, hätten letztere dann notwendigerweise Vorrang. 

2.3.    Die beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter der Plasseraud IP-Gruppe sind Mitglieder des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (EPI) und unterliegen den Richtlinien des EPI für die Berufsausübung.

2.4.    Infolge dieser verschiedenen Bestimmungen respektieren die Mitarbeiter, Angestellten, Partner oder Berater, Mitglieder oder Angehörige der einen oder anderen Einheit der Plasseraud IP-Gruppe unter allen Umständen das strengste Berufsgeheimnis und somit die Vertraulichkeit der Informationen, die ihnen ihr Kunde anvertraut, unabhängig von der Art der Kommunikation.

2.5.    In Bezug auf den Schutz der persönlichen Daten wird der Kunde darüber informiert, dass die Plasseraud IP-Gruppe persönliche Daten (Name, Vorname, Postanschrift und E-Mail-Adresse) verarbeitet, um die Verwaltung, Rechnungsstellung und Überwachung der Kundenakten und -akquise auf elektronischem Wege zu ermöglichen. Diese Daten sind für die ordnungsgemäße Verwaltung der Akten und Kunden notwendig und sind für die autorisierten Abteilungen der Plasseraud IP-Gruppe bestimmt. Die Plasseraud IP-Gruppe verpflichtet sich, die Bestimmungen des französischen Datenschutzgesetzes und der europäischen Datenschutzverordnung im Rahmen der von bestimmten Marken- und Patentämtern geforderten Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere in Bezug auf Informationen über die in Patentanmeldungen genannten Erfinder oder Anmelder, die natürliche Personen sind. Unter den durch das französische Datenschutzgesetz und die europäische Datenschutzverordnung festgelegten Bedingungen haben Einzelpersonen das Recht auf Zugang, Berichtigung, Abfrage, Einschränkung, Übertragung und Löschung der sie betreffenden Daten. Die betroffenen Personen haben auch das Recht, jederzeit aus Gründen, die sich auf ihre besondere Situation beziehen, der Verarbeitung personenbezogener Daten zu widersprechen, auf die sich das berechtigte Interesse der Plasseraud IP-Gruppe stützt, sowie das Recht, der kommerziellen Prospektion zu widersprechen. Sie haben auch das Recht, allgemeine und spezifische Richtlinien festzulegen, die die Art und Weise definieren, in der sie die oben genannten Rechte nach ihrem Tod auszuüben gedenken. Zur Ausübung dieser Rechte können sich die Betroffenen jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Plasseraud IP-Gruppe per E-Mail an folgende Adresse wenden: dpo@plass.com oder per Post an folgende Adresse: 104 rue de Richelieu, CS92104, 75080 Paris Cedex 02, Frankreich, zusammen mit einer Kopie eines unterzeichneten Ausweises.

2.6.    Bevor die Plasseraud IP-Gruppe irgendeine Dienstleistung für einen neuen Kunden oder ein neues Unternehmen annimmt, prüft die Plasseraud IP-Gruppe in Anwendung der Bestimmungen der Geschäftsordnung der CNCPI (Regeln 12.1 und 12.2), ob es keinen Interessenkonflikt bezüglich des anvertrauten Unternehmens oder der durchzuführenden Intervention gibt. Je nach Fall kann die Plasseraud IP-Gruppe veranlasst werden, entweder einen neuen Fall oder einen neuen Mandanten abzulehnen oder sich aus einem laufenden Fall zurückzuziehen oder als “Amiable Compositeur” aufzutreten, wenn diese Option im Einvernehmen mit beiden Parteien möglich ist.

3.    Mandat und Vertretung vor Ämtern

3.1.    Die Plasseraud IP-Gruppe erbringt bestimmte Dienstleistungen im Rahmen eines Vertretungsmandats, das Kunden den Ämtern für geistiges Eigentum erteilen. Dieses Mandat kann stillschweigend oder ausdrücklich sein. Sein Umfang hängt vom Einzelfall ab, und ein Mandat im Zusammenhang mit der Einreichung einer Schutzrechtsanmeldung erstreckt sich auch auf die Zahlung der entsprechenden Gebühren und das amtliche Prüfungsverfahren bis zur Erteilung oder Eintragung des Titels. Die Vollmacht, ob stillschweigend oder ausdrücklich, erlischt mit der Erteilung des Titels, es sei denn, es besteht eine besondere Vereinbarung über ihre Fortführung, insbesondere über die Zahlung von Unterhaltsgebühren (Annuitäten).

3.2.    Die Plasseraud IP-Gruppe vertritt ihre Mandanten in der Regel vor dem INPI, dem EPA, der WIPO, der EUIPO und bestimmten nationalen Ämtern und bedient sich in der Regel ausländischer Vertreter, um die Verfahren der Mandanten vor den örtlichen ausländischen Ämtern wirksam zu vertreten. Im letzteren Fall wählt die Plasseraud-IP-Gruppe sorgfältig die Vertreter aus, denen sie Aufträge anvertraut. 
Die Plasseraud IP-Gruppe kann im Falle des Versagens ihrer ausländischen Vertreter nicht haftbar gemacht werden.

3.3.    Vor bestimmten Ämtern muss der Kunde eine Vollmacht im Namen der Plasseraud IP-GruppeGroup oder einer ihrer Gesellschaften und/oder im Namen eines ausländischen Vertreters, der den Kunden vor einem ausländischen Amt vertritt, unterzeichnen. Für INPI, EPO, WIPO und EUIPO ist eine unterzeichnete Vollmacht im Allgemeinen nicht erforderlich.

4.    Verpflichtungen des Kunden

4.1.    Der Kunde verpflichtet sich, der Plasseraud IP-Gruppe die Identifikation der Kundeneinheit in ihren Komponenten genau mitzuteilen, insbesondere: Auftraggeber, Rechteinhaber, fakturierte Einheit, wobei diese Komponenten je nach Fall zusammengenommen oder unterschieden werden können. Vorzugsweise übermittelt sie vor jedem Mandat ihren Kbis-Auszug, die Kopie ihrer Satzung oder jedes andere Dokument, das ihre Identität belegen könnte, sowie gegebenenfalls ihre innergemeinschaftliche Mehrwertsteuernummer.

4.2.    In Fällen, in denen ein Miteigentum an Rechten oder/und eine Zuzahlung vorgesehen ist, wird der identifizierte Kunde dann als alleiniger Gesprächspartner der Plasseraud IP-Gruppe betrachtet, es sei denn, in einem Miteigentumsvertrag oder in einem dem Dienstleister zu übermittelnden Reglement ist etwas anderes vorgesehen. Jede Rechnungsstellung, die an einen Dritten, der nicht der Kunde ist, gerichtet werden soll, muss im Voraus ausdrücklich von diesem Dritten vereinbart worden sein.

4.3.    Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Plasseraud IP-Gruppe alle Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben und die erwarteten Dienstleistungen notwendig sind. Die vom Kunden bereitgestellten Dokumente und Informationen müssen vollständig, genau und wahrheitsgetreu sein.

4.4.    Die notwendigen Informationen und Anweisungen müssen der Plasseraud IP-Gruppe innerhalb eines angemessenen Zeitraums unter Berücksichtigung der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden. Alle Anweisungen des Kunden müssen so schnell wie möglich schriftlich erteilt oder schriftlich bestätigt werden, per E-Mail(s) oder Brief(en). Geschieht dies nicht, kann die Plasseraud IP-Gruppe nicht für eine Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung haftbar gemacht werden. Es kann eine im Voraus mit dem Kunden vereinbarte Standardinstruktionsmethode vorgesehen werden.

4.5.    Der Kunde verpflichtet sich, die Plasseraud IP-Gruppe unverzüglich über jede Änderung zu informieren, die ihre Organisation, ihre Kontaktdaten, ihre Kapitalverflechtungen oder ein kollektives Verfahren oder die Androhung eines kollektiven Verfahrens betrifft. 

4.6.    Kostenvoranschläge, Rechtsberatung, Auditberichte und im Allgemeinen alle Arbeitsunterlagen, die der Dienstleister für die Zwecke des Auftrags erstellt und dem Kunden ausgehändigt oder zugesandt hat, fallen unter das Berufsgeheimnis, das Geschäftsgeheimnis und die damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte gehören der Plasseraud IP-Gruppe. Der Auftraggeber unterlässt daher, außer mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung der Plasseraud IP-Gruppe, jede Wiederverwendung und/oder Weitergabe der von der Plasseraud IP-Gruppe erstellten und übermittelten Dokumente an Dritte im Rahmen der Erfüllung ihres Auftrags oder der Erbringung irgendeiner Dienstleistung.

5.    Finanzielle Bedingungen

5.1. Preise und Kostenvoranschläge

5.1.1.    Es kann eine Honorarvereinbarung zwischen der Plasseraud IP-Gruppe oder einem ihrer Unternehmen und ihrem Kunden bestehen. Andernfalls stellt die Plasseraud IP-Gruppe allen ihren Kunden eine Preisliste zur Verfügung, die die üblichen Gebühren und Festpreise für ihre wichtigsten Dienstleistungen und gegebenenfalls die Bedingungen für eine jährliche Neubewertung enthält.

5.1.2.    Dienstleistungen, die keiner Skala unterliegen, werden auf der Grundlage der von den Mitgliedern der Plasseraud IP-Gruppe aufgewendeten Zeit entsprechend dem Qualifikationsniveau in Rechnung gestellt, das aufgrund der Art und Komplexität der auszuführenden Arbeit erforderlich ist. 

5.1.3.    Die Reisekosten der Mitglieder der Plasseraud IP-Gruppe, die für die Erbringung der Dienstleistungen notwendig sind, sind nicht in den in den Punkten 5.1.1 und 5.1.2 genannten Honoraren enthalten und werden Plasseraud IP gegen Vorlage der Rechnungen erstattet.

5.1.4.    Die offiziellen Gebühren werden von den Ämtern festgelegt und können sich auf ihre alleinige Initiative hin ändern, manchmal mit sofortiger Gültigkeit. Sie werden in den Rechnungen mit ihrem genauen Betrag am Tag der Rechnungsstellung ausgewiesen.

5.1.5.    Die von der Plasseraud IP-Gruppe für den Kunden erstellten Kostenvoranschläge werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt ihrer Erstellung bekannten Informationen berechnet und können, sofern nicht ausdrücklich vereinbart und von der Plasseraud IP-Gruppe erwähnt, nicht als feste Rechnungsvereinbarungen betrachtet werden. Sie werden daher ohne Steuern als Anhaltspunkt angegeben, da sie je nach der Arbeit, die sowohl von der Plasseraud IP-Gruppe als auch von ihren ausländischen Korrespondenten investiert werden soll, den Währungsschwankungen und den Wechselkursen, die an dem Tag gelten, an dem die Plasseraud IP-Gruppe ihre Aufgabe übernimmt, variieren können. Darüber hinaus beinhalten sie im Allgemeinen nicht verschiedene Kosten wie Legalisierung, Übersetzungen, Beschaffung und Bereitstellung zusätzlicher Dokumente, die von den Verwaltungen verlangt werden können. Diese Schätzungen greifen auch etwaigen späteren Schwierigkeiten, die bei der Durchführung des Auftrags auftreten können, nicht vor. Sie sind für einen begrenzten Zeitraum gültig.

5.2.    Rückstellungen, Rechnungsstellung

5.2.1.    Die Plasseraud IP-Gruppe kann, falls erforderlich, die Vorauszahlung eines Teils der geplanten oder geschätzten Gebühren für die zu erbringende Dienstleistung sowie die Vorauszahlung der offiziellen Steuern verlangen. Die Plasseraud IP-Gruppe sendet dann eine Anfrage für eine Vorauszahlung einschließlich Steuer an den Kunden. Der Beginn der Leistungserbringung steht dann unter dem Vorbehalt des vorherigen Erhalts der verlangten Rückstellungen, unabhängig von den Folgen für den Kunden, insbesondere wenn es sich um eine Fristüberschreitung handelt.

5.2.2.    Die Plasseraud IP-Gruppe stellt so bald wie möglich nach Erbringung der Dienstleistung eine Rechnung aus. Wenn die Dienstleistung aufgrund ihrer Art über einen längeren Zeitraum erbracht wird, können Zwischenrechnungen ausgestellt werden. Die Rechnungen der Plasseraud IP-Gruppe spiegeln sofort und ohne die Notwendigkeit einer vorherigen Genehmigung durch den Kunden alle Aufwärts- oder Abwärtsschwankungen der offiziellen Steuern wider, auch wenn diese im vorherigen Kostenvoranschlag anders angegeben sind.

5.2.3.    Bei Verfahren, die das Einschreiten eines bevollmächtigten Vertreters vor einem ausländischen Amt für geistiges Eigentum erfordern, stellt die Plasseraud IP-Gruppe die Auszahlungen dieses ausländischen Vertreters zuzüglich der Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Bankbearbeitungsgebühren in Rechnung.

5.2.4.    Die Mehrwertsteuer wird auf den Rechnungsbetrag, ohne Steuern, zum gesetzlich geltenden Satz erhoben. Bestimmte Ausnahmen können im Falle der grenzüberschreitenden Rechnungsstellung und/oder der einfachen Zahlung von Steuern gelten.

5.3.    Zahlungsbedingungen 

Die Abrechnung erfolgt bei Erhalt in bar. Vorbehaltlich einer vorherigen Vereinbarung können Zahlungen auf der Grundlage einer periodischen zusammenfassenden Aufstellung der ausgestellten Rechnungen geleistet werden. Jeglicher Streit über den Rechnungsbetrag ist nur zulässig, wenn er innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden formuliert wird. Kein Streitfall rechtfertigt das Recht des Kunden, Zahlungen auszusetzen oder Abzüge oder Entschädigungen vorzunehmen. Strafen für Zahlungsverzug können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des allgemeinen oder örtlichen Rechts verhängt werden. Es ist eine Einziehungsentschädigung vorgesehen, die im Falle eines Zahlungsverzugs vom Auftraggeber eingefordert werden kann. Die der Plasseraud IP-Gruppe geschuldeten Beträge für Dienstleistungen, die bis zum Datum der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Plasseraud IP-Gruppe und dem Kunden erbracht wurden, bleiben definitiv vom Kunden erworben.

6.    Erbringung von Dienstleistungen

Der Kunde erkennt an, dass ein gewerbliches Schutzrecht durch spezifische nationale, internationale oder ausländische Verfahren erworben wird, deren Dauer manchmal mehrere Jahre überschreitet, und dass die Aufrechterhaltung oder sogar die Verteidigung dieses Rechts mit Kosten verbunden ist.

7.    Verantwortung

7.1.    Verpflichtung der Mittel. Die Plasseraud IP-Gruppe verpflichtet sich, alle für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienste erforderlichen Mittel einzusetzen. Die Plasseraud IP-Gruppe ist daher verpflichtet, Mittel für die Ausführung der ihr von ihren Kunden anvertrauten Aufträge bereitzustellen.

7.2.    Haftung und Versicherung. Die Plasseraud IP-Gruppe hat eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die alle Dienstleistungen abdeckt, und verpflichtet sich, auf Anfrage des Kunden eine Bescheinigung vorzulegen. Jedes dem Kunden bekannte Ereignis, das Auswirkungen auf die zivilrechtliche Haftung haben könnte, muss vom Kunden unverzüglich der Plasseraud IP-Gruppe zur Kenntnis gebracht werden, damit diese geeignete Maßnahmen ergreifen kann. In jedem Fall darf der Betrag der vom Dienstanbieter zu zahlenden Entschädigung die Kosten der Rechnung einschließlich aller vom Kunden gezahlten Steuern nicht übersteigen.

Die Plasseraud IP-Gruppe übernimmt keine Haftung in Bezug auf Dienstleistungen, die von Dritten erbracht werden, insbesondere dann nicht, wenn der Dritte ausdrücklich vom Kunden gewählt wird.

Unter keinen Umständen kann die Plasseraud IP-Gruppe für den Ersatz von direkten oder indirekten und immateriellen Schäden, die der Kunde erlitten hat, haftbar gemacht werden, insbesondere für den Verlust von Umsatz, Verträgen, Kunden, Möglichkeiten, Ruf oder Gewinn.

Die Plasseraud IP-Gruppe kann nicht haftbar gemacht werden im Falle einer Verzögerung oder Aussetzung der Ausführung  des Auftrags, die dem Kunden zuzuschreiben ist, oder im Falle von höherer Gewalt.

8.    Archivierung

Die Plasseraud IP-Gruppe bewahrt die Kundenakten unter Einhaltung der gesetzlichen Frist ausschließlich in elektronischer Form auf.

Die Plasseraud IP-Gruppe bewahrt, sofern nicht ausdrücklich anders mit dem Auftraggeber vereinbart, keine Originaldokumente oder offiziellen Dokumente auf, die an den Auftraggeber gerichtet sind, der allein für deren Aufbewahrung verantwortlich ist.

9.    Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

9.1.    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht und unterliegen den Regeln des Berufs des Beraters für gewerbliches Eigentum, der dem Gesetz über geistiges Eigentum unterliegt. Alle strittigen Fragen werden je nach Fall vor der Disziplinarkommission der CNCPI oder vor dem Pariser Gerichtshof vorgelegt und behandelt, ungeachtet der Pluralität der Angeklagten oder der Berufung auf Gewährleistung. 

9.2.    In Anwesenheit eines Kunden, der den Status eines Verbraucherkunden im Sinne des einleitenden Artikels des französischen Verbraucherschutzgesetzes hat (der "Verbraucherkunde"), kann ein Schlichtungsverfahren unter den in den Artikeln L.611-1 ff. des französischen Verbraucherschutzgesetzes festgelegten Bedingungen angewandt werden. So wird für den Fall einer Uneinigkeit zwischen der Kanzlei und dem Verbraucherkunden über den Ablauf eines Falles und in Ermangelung einer gütlichen Lösung festgelegt, dass der Verbraucherkunde das Recht hat, sich kostenlos an einen Verbrauchervermittler zu wenden, um den Streit zwischen ihm und einem Gewerbetreibenden gütlich beizulegen.

Aktualisiert: 26. Juli 2024